Verkehrswertgutachten
umfangreich und rechtssicher
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB legt den Schwerpunkt klar auf die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) einer Immobilie.
das Verkehrswertgutachten ist gedacht für:
- Investoren beim Immobilienkauf
- Rechtsanwälte in Fällen von Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung
Ihre Vorteile durch das Verkehrswertgutachten:
- maximale Sicherheit bei rechtlichen Anlässen
- umfassende Bewertung und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze
das dürfen Sie vom Verkehrswertgutachten erwarten:
- umfangreiche Standortanalyse
- ausführliche Objektbeschreibung
- Sach- bzw. Ertragswertverfahren nach ImmoWertV
- nachvollziehbare Begründung der Wertansätze
- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen
- Anlagen mit Karten, Bauzeichnungen und Fotodokumentation
Honorar:
Das Grundhonorar beträgt 1.895 €. Darin enthalten ist eine Anfahrtspauschale bis 20 km. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,36 € kalkuliert.Für das jeweilige Stadtzentrum errechnen sich z.B. folgende Anhaltswerte:
- Bad Tölz (ca. 32 km): 1.900 €
- Dachau (ca. 62 km): 1.911 €
- Ebersberg (ca. 25 km): 1.897 €
- Erding (ca. 57 km): 1.909 €
- Freising (ca. 70 km): 1.913 €
- Fürstenfeldbruck (ca. 60 km): 1.910 €
- Miesbach (ca. 21 km): 1.896 €
- Rosenheim (ca. 31 km): 1.899 €
- Starnberg (ca. 53 km): 1.907 €
- Landeshauptstadt München (ca. 32 km): 1.900 €
Der genaue Höhe des Honorars hängt von der Entfernung des Bewertungsobjekts zu Aying ab. Bevor es losgeht, nenne ich Ihnen aber selbstverständlich einen verbindlichen Festpreis.
Oft ortientiert sich das Honorar an dem Verkehrswert der Immobilie, was gerade bei den i.d.R. hohen Verkehrswerten in und um München zu nicht unerheblichen Bertägen führen kann.
Ein Verkehrswertgutachten erfordert darüber hinaus noch verschiedene amtliche Auskünfte (z.B. aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Altlastenverzeichnis,…), die meist kostenpflichtig sind. Diese Kosten werden durchgereicht.
Bitte beachten: besondere Konstellationen sind jedoch u.U. sehr umfangreich und erfordern einen erheblichen Mehraufwand, so dass hier ein entsprechender Aufpreis berechnet werden muss. Dies stellt sich oft aber erst nach einem Ortstermin und/oder der Sichtung der Unterlagen heraus.
Aber auch in diesem Fall erhalten Sie vor Ihrer endgültigen Auftragsvergabe ein verbindliches Preisangebot mit dem Sie kalkulieren können.
Zusatzleistungen:
- Wohn-/Nutzflächenberechnung, 125 Euro